Eine Änderung in Sicht? Zuhause – private Räume als (un)sichere Orte für Frauen und TINA*- Personen. Ein Essay von Laura Scheef
Die Anzahl an Fällen häuslicher Gewalt steigt und es ist keine Besserung in Sicht. Eher im Gegenteil: Gewalt an Frauen und TINA*-Personen[1] nimmt jährlich zu (Deutschlandfunk.de, 2025). Jeden Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Zwei- bis dreimal am Tag wird es versucht (Bindler, 2025) – von Männern, mit denen diese Frauen eine vertraute Beziehung hatten. Alle vier Minuten wird einer Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner Gewalt angetan. Gewalt in Beziehungen, bedeutet Gewalt, die meist im häuslichen Umfeld ausgeübt wird. Der private Raum, das Zuhause – ist der Ort, der Schutz und Sicherheit schaffen soll (Sabas, 2024). Können private Räume bzw. ein Zuhause ein sicherer Raum für Frauen und TINA*-Personen sein? Und falls nicht, gibt es sichere Räume für Frauen und TINA*-Personen? Auf diese Fragestellungen wird in der folgenden Argumentation eingegangen und dies wird im Hinblick auf die Thematik der häuslichen Gewalt eingeordnet.
Gewalt gegen Frauen stellt eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit dar (Kuck & Kanz, 2025). Häusliche Gewalt findet zumeist im häuslichen Umfeld, privaten Raum oder sozialen Nahraum der Betroffenen statt (Wischmeyer, 2025). Von 2019 bis 2023 ist die Zahl der polizeilich registrierten Fälle bei weiblichen Betroffenen häuslicher Gewalt um 17 % gestiegen (Bindler, 2025). Anzunehmen ist eine recht hohe Dunkelziffer. Gewalt reicht von subtilen Grenzüberschreitungen, die auf der Idee des Täters beruhen, Ansprüche an Körper und Seele der Frau zu haben, über Machtausübung und Kontrolle bis hin zu Mord. Sie kann physische, psychische, wirtschaftliche oder sexuelle Formen annehmen, etwa als Stalking oder Zwangsehen. Die Gewaltausübung kann über Jahre in Beziehungen bestehen (Wischmeyer, 2025). Im Jahr 2023 gab es 938 Betroffene von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten, 360 davon wurden vollendet. Zwei -Drittel dieser Delikte wurden dem Bereich der häuslichen Gewalt zugeordnet (Bindler, 2025). Häusliche Gewalt betrifft jedes Geschlecht und jedes Alter (Sabas, 2024). Oftmals sind Kinder von Betroffenen auch von Gewalt betroffen oder müssen diese miterleben. Gewalt beruht – je nach Geschlecht – auf tiefgreifenden Machtverhältnissen, die sich in strukturellen Verhältnissen niederschlagen. Durch die Unklarheit der Hintergründe von Taten können in nur wenigen Fällen Tötungsdelikte eindeutig dem Begriff Femizid oder Femnizid[2] zugeordnet werden. Stattdessen wird in Zeitungen oftmals von „Familientaten“ oder „Mord“ geredet, wobei keine strukturelle Einordnung erfolgt. In Deutschland liegen bislang kaum repräsentative Daten zu Gewalt an genderqueeren Menschen vor – obwohl eine besonders hohe Vulnerabilität bereits nachgewiesen ist (Krenn, 2025; Wischmeyer, 2025). I In den bisher erhobenen Daten ist es schwierig, ein Gesamtbild zu zeichnen; zudem wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen (Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2024). Es bedarf einer gesonderten Betrachtung dieser Fälle, die jedoch stets im Zusammenhang mit den bestehenden patriarchalen Gesellschaftsverhältnissen analysiert werden muss.
Zuhause als (k)ein Ort der Sicherheit
Wohnen und Leben im Zuhause gehören zu den intimsten Erfahrungen einer Person. Ein Zuhause kann nicht nur Ausdruck der eigenen Identität sein, sondern auch ein Ort, an dem ein Mensch sich sicher und komfortabel fühlen kann, wie in einem selbstgebauten Unterschlupf. Ein Ort, der geprägt ist von Erinnerungen aus der Kindheit, Gegenwartserfahrungen und Vorstellungen der Zukunft, aber auch von sozialen Beziehungen (Blunt & Dowling, 2022). Das Zuhause wird als privater Ort konstruiert, um Individuen einen Raum zu schaffen, in dem sie ihr Sein nach individuellen Vorstellungen entfalten können. Der private Raum ist geschützt, sowohl vor den Augen Außenstehender als auch vor dem Eingriff durch staatlich Institutionen. Schutz vor Gefahren fremder Männer im Außen ist im Zuhause größtenteils gewährt. Zumindest bis in diesem Raum Gewalt ausgeübt wird, meist von vertrauten Männern und das private politisch wird – nicht als isolierte Privatangelegenheit, sondern als Ausdruck struktureller Ungleichheiten, die staatliche Politik und gesellschaftliche Normen widerspiegeln. (Valentine, 1989). Ein Zuhause kann gleichzeitig ein Ort der Unsicherheit, des Ausschlusses und der Entfremdung sein. Es kann gefährlich sein – auf der häuslichen Ebene durch Gewalt vertrauter Männer, auf der globalen Ebene durch patriarchale Strukturen, die diesen privaten Raum durchdringen (Blunt & Dowling, 2022). Das Zuhause fungiert als Raum, der gesellschaftliche Dynamiken fortbestehen lässt und den privaten Bereich mitgestaltet, da gesellschaftliche Strukturen öffentliche, politische und private Sphären durchdringen. Häusliche Gewalt findet zumeist in genau diesem Ort – dem Zuhause – einem vermeintlichen Schutzraum statt (Sabas, 2024). Diese Problematik erkannten feministische Bewegungen Ende der 1960er- und 1970er- Jahre und begannen das Private und Alltägliche zu beobachten und in politische Debatten einzubinden (Endreva, 2025). Es ist wichtig, das Zuhause in seiner Vielschichtigkeit zu betrachten, um die zugrunde liegenden Einflüsse, Verhaltensmuster und Auswirkungen zu erkennen und darauf aufbauend Veränderungen anzustoßen. Eine queer-feministische Perspektive versucht genau das und macht verschiedene Diskriminierungs- und Gewaltformen sichtbar und versucht diese zu verringern.
Sicherheit durch Sichtbarkeit?
Geschlechtsbezogene Gewalt wurde lange Zeit als „private Sache“ und als unpolitisch abgetan. Das hat sich in die letzten Jahrzehnten geändert. Seit dem 01.Februar 2023 gilt die vom Europarat beschlossene Istanbul-Konvention auch in Deutschland (Bindler, 2025). Menschen klären auf sozialen Medien wie TikTok und Instagram über ihre eigene Erfahrung oder über Fakten zu häuslicher Gewalt auf. Studien geben den aktuellen Stand häuslicher Gewalt wieder und Film und Fernsehen behandeln Themen wie Femizide, sexuelle Übergriffe sowie Frauen- bzw. Queer-Hass. Dies spiegelt die zunehmende Sichtbarkeit von Themen wider, die mit geschlechterbezogener Gewalt in Verbindung stehen. Doch die Aufmerksamkeit und daraus resultierende Transformation ist nicht einfach aus einem Trend entstanden, sondern musste hart durch feministische Bewegungen, Betroffeneninitiativen und Menschenrechtsorganisationen erkämpft werden (Kuck & Kanz, 2025). Und das, obwohl die Praxis der geschlechtlichen Gewalt gegen Frauen sowie die Diskriminierung von TINA*-Personen keine neue Erscheinung darstellen. Gewalt an Frauen und TINA*-Personen beruht auf einem über Jahrzehnte aufgebauten Unterdrückungssystem, das diese Menschen in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht hat, aus dem sie zumeist nicht wieder eigenständig herauskommen. Die Präsenz und Behandlung des Themas macht Gewalt sichtbar und zeigt Grenzen auf, die gewaltausübende Personen bereits überschritten haben und weiterhin überschreiten. Diese Sichtbarkeit verhindert jedoch nicht grundlegend die ausgeübte Gewalt – vor allem nicht in privaten Räumen. Dagegen spricht, dass durch die Sichtbarkeit die Möglichkeit Gewalt auszuüben im Raum eingeschränkt wird. Gewalt wird nicht mehr bedingungslos toleriert. Im öffentlichen Raum greifen Menschen ein, wenn sie diese sehen. Frauen können durch den Zugang zu Informationen, vor allem über soziale Medien, Manipulation und Gewalt besser erkennen und dadurch eventuell verhindern. Das Private wurde immer öffentlicher und Ausprägungen der männlichen Herrschaft werden auch von der Politik stärker demokratisiert (Kaiser, 2023). Zudem gibt die Istanbul-Konvention einen rechtlichen und staatlichen Rahmen vor, der Gewalt gegen Frauen eindämmen soll. Aus dem Grundgesetz und dem Gewaltschutzgesetz lässt sich ableiten, dass juristisch gesehen Gewalt vorliegt, wenn die Gesundheit, der Körper und die Freiheit eines Menschen verletzt wird (Sabas, 2024). Folglich wird es für die gewaltausübende Person schwieriger, im öffentlichen Raum Gewalt auszuüben, ohne Aufmerksamkeit zu erregen und rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Doch kann all das auch genau das Gegenteil bewirken. Es veranlasst die gewaltausübende Person Gewalt eher im privaten, vor anderen Augen ausgeschlossenen Raum auszuüben als im öffentlichen Raum. Abkapselungsversuche und Manipulation werden vermutlich bestärkt. Die Istanbul-Konvention kann in diesen, aber auch in anderen Fällen wenig ausrichten, weil die Gewalt nicht sichtbar ist. Sie wird in den wenigsten Fällen angezeigt. Im Allgemeinen wirkt die Istanbul-Konvention in Deutschland bislang relativ wenig und ist eher ein misslungener Versuch, staatliche Macht einzubringen, anstatt wirkliche Maßnahmen zu präsentieren. Prävention durch Bildung steht in der Istanbul-Konvention als mögliche Maßnahme gegen die Ausübung von Gewalt. Doch wo werden Gelder meist zuerst gekürzt? In der Bildung, in der Sozialpolitik und im Kulturwesen, dort wo Geld sinnvoll wäre. Es findet kaum bis gar keine Prävention statt. Wenn diese stattfindet, dann von Vereinen und Organisationen, die sich auf das Thema spezialisiert haben, jedoch meist unterbesetzt oder unterfinanziert sind. Prävention schafft Sichtbarkeit. Sichtbarkeit, die dort ansetzt, wo noch nichts passiert ist. Sichtbarkeit für Systeme, die hinter Gewalt stehen und wie sie verhindert werden kann. Als Beispiel für die Sichtbarkeit und die daraus folgenden Konsequenzen können aktuell die Epstein-Files[3] herangezogen werden (nachrichtenleicht.de, 2025). Trotz Namensnennungen prominenter Personen in den Akten – einschließlich des aktuellen Präsidenten Donald Trump – bleiben Konsequenzen aus. Die schlichte Nennung impliziert zwar keine Täterschaft, doch dokumentierte Verbindungen werden systematisch ignoriert. Die Aussagen der Betroffenen werden weiterhin überhört oder als Falschaussagen abgetan. Trotz der neuen Sichtbarkeit wird Frauen und TINA*-Personen keine ernsthafte Glaubwürdigkeit zugeschrieben. Neue Protestformen skandalisieren geschlechtsspezifische Gewalt und erweitern so die Perspektive auf neue Akteurskonstellationen, Institutionen und Gewaltphasen – etwa die sekundäre Viktimisierung durch Justiz, Polizei, Gesundheitswesen, Medien und psychosoziale Berufe (Kuck & Kanz, 2025).
Sichere Räume für Frauen und TINA*- Personen?
Räume, in denen Frauen und TINA* Personen sicher sind, gibt es kaum. Im öffentlichen Raum kommt es zu Belästigungen, im Internet werden sie sexualisiert oder gestalkt, zu Hause erfahren sie Gewalt. Ein Versuch, der patriarchalen Herrschaftsstruktur zu entkommen, wird unter anderem durch die Schaffung von Räumlichkeiten für Frauen und TINA*-Räumen unternommen. Doch auch hier kann es zu Gewalt und Übergriffen kommen. Frauenhäuser hingegen sind oftmals ein guter Ort, um als erste Anlaufstelle einen Ort zu finden, an dem Frauen und TINA*-Personen erst einmal aus dem unsicheren Zuhause in einen sicheren Ort wechseln. Da Hilfsangebote wie Frauenhäuser nur sehr begrenzt zugänglich sind und der Umzug in ein Frauenhaus oftmals mit einem Umzug in eine neue Stadt verbunden ist, verliert die betroffene Person nicht nur den privaten Raum des Zuhauses, sondern auch den erweiterten Raum, den die Person möglicherweise ihr Zuhause genannt hat. Das kann der Verlust von Beziehungen und Vertrautheit bedeuten. Zudem ist das Entkommen aus dem Verhältnis häuslicher Gewalt mit großen Risiken verbunden und erfordert viel Arbeit der Betroffenen. Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen sind unterfinanziert. Trotz der vermeintlich hohen Anzahl an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen reichen diese bei langem nicht aus, um Betroffenen beizustehen (Bindler, 2025; Sabas, 2024). So beispielsweise auch bei der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Nordthüringen. Dort ist die Stelle z.B. nicht nur für eine Stadt, sondern mehrere Gebiete zuständig (Erfurt, Weimar, Jena, Saale-Holzland-Kreis, Landkreis Sömmerda und Weimarer Land) (Männerberatungsnetz, o.D.). Auch wenn die Lage nicht ideal ist, ist es wichtig die Leute die diese Räume öffnen zu unterstützen, die den Versuch wagen, Safer-Spaces[4] herzustellen und gezielt patriarchales und genderbezogenes Fehlverhalten anzuprangern und aufzudecken.
Maßnahmen und ein solidarische Miteinander
Weil private Beziehungen von gesellschaftlichen Strukturen beeinflusst werden, wirken Probleme, die in diesen Strukturen bestehen, auch in privaten zwischenmenschlichen Beziehungen. So muss auch die Bekämpfung dieser Gewalt politisch, das heißt öffentlich, angegangen und verändert werden. Die Gewalt an Frauen und TINA*-Personen ist nicht privat, gerade weil sie oft hinter geschlossenen Türen stattfindet. Durch die Istanbul-Konvention werden beteiligte Staaten verpflichtet, Maßnahmen gegen Gewalt und zum Schutz von Frauen und Mädchen umzusetzen. Darunter fällt auch die Strafverfolgung sowie Präventionsmaßnahmen. Ein elementarer Bestandteil ist zudem der individuelle Rechtsanspruch auf kostenfreie Schutz- und Beratungsangebote für Frauen und ihre Kinder. Es bedarf einer konsequenteren Umsetzung dieser Maßnahmen! Trotz erhöhter Sichtbarkeit ist die Umsetzung von Maßnahmen schwerfällig und muss oft selbstorganisiert erfolgen. Selbstorganisierte solidarische Netzwerke können Betroffenen aus Gewaltsituation helfen – z.B. durch solidarische Gerichtsbegleitungen, Kinderübergaben zwischen dem gewaltausübenden Partner und der betroffenen Person, Wohnungssuche oder kurzfristige Unterbringungen in anderen Wohnungen. Dadurch entstehen neue Räume der Solidarität, die entweder kurzfristig oder bestenfalls langfristig bestehen. Es gibt zudem Ausbildungen, um Beratungen für Betroffene geben zu können, z.B. beim Frauen-Zentrum Aradia e.V. in Landau in der Pfalz. In all diesen Maßnahmen müssen TINA*-Personen mitgedacht werden. Die Beschränkung auf das binäre Geschlechtersystem wird langfristig zu einer Verschiebung der Problematik führen und keine breite systemische Veränderung anstoßen.
Private Räume, beispielsweise ein Zuhause kann einen sicheren Raum für Frauen und TINA*-Personen darstellen. Für viele jedoch nicht. Um diese Sicherheit herzustellen muss noch einiges passieren. Es sind Gelder für Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen notwendig. Es sind Präventionsmaßnahmen in den Kitas und in den Schulen nötig. Es sind Maßnahmen nötig, die die Männer dazu auffordern, ihr Bild von Männlichkeit kritisch zu hinterfragen und nach einer gesunden Form der Männlichkeit zu suchen. Es sind Maßnahmen nötig, die Gewalt ausübenden Personen Hilfe anbieten, die über die Bestrafung hinausgehen und die Prävention bei der Quelle ansetzen – den patriarchalen Grundsätzen männlicher Dominanz und Machtausübung. Es braucht neue Systeme, ein bedürfnisorientiertes Miteinander, indem die gewalt- reproduzierenden Gesellschaftsformen durch neue ersetzt werden.
[1] Das Akronym TINA* steht für trans-, inter-, nichtbinäre und agender Personen. Zusätzlich steht das Sternchen für weitere Geschlechtsidentitäten, die nicht in das binäre Geschlechtersystem einzuordnen sind (Die Gleichstellungsbeauftragte, 2025) Mit dem Begriff soll nicht nur Gewalt gegen Frauen, sondern auch Gewalt gegen TINA*-Personen sichtbar gemacht werden. Bislang kaum in Studien und Berichten berücksichtigt, können sie aufgrund patriarchaler Machtverhältnisse in ähnlicher Weise von Gewalt betroffen sein (Wischmeyer, 2025).
[2] Der Begriff Femizid beschreibt den Tötungsdelikt an Frauen, Mädchen und TINA*-Personen, aufgrund ihres Geschlechts. Feminizid ist in Anlehnung an den Begriff des Femizids eine Bezeichnung für die Verantwortlichkeit und fehlende Maßnahmen des Staates, geschlechtsspezifische Morde zu verhindern (LAG Gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V., o.D.).
[3] Die Epstein-Files sind Akten des US-amerikanischen Justizministeriums, welche den verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein betreffend angelegt wurden. Nach Druck aus der Öffentlichkeit veröffentlichte das Ministerium die Akten nun teilweise.